Was ist die EUTB®?

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in 2016 die Einrichtung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung beschlossen. Sie hat die Aufgabe, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärken und so zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen.

Wie berät die EUTB®?

Die Beratungen der EUTB® erfolgen ergänzend zu den Beratungsangeboten von Leistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) und Leistungserbringern. Die EUTB® übernimmt nicht die Beratungs- oder Betreuungsaufgaben, die in den Aufgabenbereich von Leistungsträgern oder Leistungserbringern fallen.

Im Vordergrund der Beratungen steht die einzelne Person mit ihren Bedürfnissen und Ressourcen. Ziel sind hierbei immer möglichst selbstbestimmte und gute Lebensbedingungen.

Die EUTB® berät frei von jeglichen Interessen Dritter und ist ausschließlich den Ratsuchenden verpflichtet. Die Beratung ist kostenlos für die Ratsuchenden.

Was ist eigentlich Teilhabe?

Menschen sollen entsprechend ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten gleichberechtigt am Leben teilhaben. Das bedeutet, dass eine Behinderung bei der Gestaltung des eigenen Lebens kein Problem darstellen soll. Um dies zu erreichen, gibt es bestimmte Leistungen, die Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können (sogenannte „Leistungen zur Teilhabe“).

Diese sind Maßnahmen und Hilfen, mit denen bei Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert oder gesichert wird.

Was leistet die EUTB® nicht?

Die EUTB® ist eine Beratungsstelle. Dies bedeutet, dass wir keine Aufgaben für die Ratsuchenden übernehmen, sondern helfen, dass diese selbst erledigt werden können.

Die EUTB® bietet keine psychosoziale Unterstützung an. Hierfür gibt es Psychotherapeuten oder Sozialarbeiter. Bei der Suche nach solchen Angeboten unterstützt die EUTB® gern.

Die EUTB® bietet keine Rechtsberatung an. Rechtsberatung bedeutet eine Tätigkeit in einer fremden Angelegenheit, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (§ 2 Rechtsdienstleistungsgesetz). Sollte in einem Fall eine Rechtsberatung nötig sein, teilen wir dies dem Ratsuchenden mit.

Die EUTB® bietet keine Begleitung im Widerspruchsverfahren an. Dies bedeutet, dass wir keine Widersprüche für Ratsuchende stellen können. Auch können wir nicht im Widerspruchsverfahren beraten, wie weiter vorzugehen ist. Für diese Fälle teilen wir Ihnen mit, an welche Stellen sich die Ratsuchenden wenden können.

Die EUTB® bietet selbst keine Leistungen zur Teilhabe an.